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CFCS-Consult GmbH
CFCS Logo
Rechtsform GmbH
Gründung 01. Juni 2007
Sitz Essen, Deutschland
Leitung

Dr. Felix Endres
Dr. Barbara Lohmann

Branche Beratung / Dienstleistung für die
Chemische Industrie, Hersteller,
Importeure und Anwender
Produkte

Beratungen, Schulungen, INHOUSE-Seminare, Erstellung von Dossiers

Website

www.cfcs-consult.com


Die CFCS-Consult GmbH mit Sitz in Essen ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für die Chemieindustrie: Hersteller, Importeuer und Anwender von Chemikalien. Wir bieten Schulungen zu: REACH, Ecetoc TRA Worker Tool, Chesar Tool, uvm. an. Zu unseren Kunden zählen namhafte Chemiekonzerne aus dem In- und Ausland.


Hintergrund

Das Unternehmen wurde am 01. Juni 2007 als CFCS-Consult GmbH mit Sitz in Essen gegründet. Die Firmengründer waren zuvor mehr als 15 Jahre im Beratergremium für Altstoffe (BUA) im Rahmen des nationalen Altstoffprogramms tätig. Hierbei erstellten Sie u. a. Gutachten für das EU-Altstoffprogramm und das OECD HPV ICCA-Programm.

Die Anforderung an die Industrie in puncto Chemikaliensicherheit und Umweltschutz werden seit Jahren komplexer. Die Einführung der neuen EU-Chemikalienverordnung (REACH) zum 01. Juni 2007 ist ein wichtiger Schritt zu einer einheitlichen Neuregelung auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit. CFCS-Consult GmbH besteht aus qualifizierten Mitarbeitern aus den Bereichen: Toxikologie, Chemie, Ökotoxikologie, Biologie und Umweltchemie.

Geschäftsfelder

  • REACH - Dienstleistungen
  • Stoffbewertungen / Rohstoffbewertungen
  • Projekt- und Finanzmanagement
  • Risikomodellierung (Monte-Carlo-Simulation)
  • Einstufung und Meldung gemäß GHS / CLP
  • Zulassung von Bioziden und Biozidprodukten
  • Arzneimittelzulassung und Zulassung von Tierarzneimitteln
  • Unterstützung bei Zertifizierungsverfahren: Öko-Label
  • Schulungs- und Seminaranbieter (akzeptieren Bildungsschecks von NRW)
  • INHOUSE-Schulungen in Firmen, Instituten

Die Durchführung der Risikobewertung der auf den Markt gebrachten Chemikalien, wurde mit der neuen Gesetzgebung in die Hände der Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender gelegt. Die Chemische Industrie verfügt über die Informationen über die hergestellten Stoffe und deren Anwendungen. Die Verordnung verpflichtet den Registranten, mögliche vom Stoff ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu untersuchen und zu bewerten, um einen sicheren Umgang mit chemischen Produkten zu gewährleisten.

Für die Registrierung und Zulassungsanträge werden von der (ECHA) Bearbeitungsgebühren erhoben, deren Höhe sich nach Menge des Stoffes, Art des Verfahrens und Größe des Unternehmens richtet. Für Aktualisierungen fallen nur dann Gebühren an, wenn das nächste Mengenband überschritten wird. Inhaltlich-fachliche Ergänzungen sind jedoch gebührenfrei. In Abhängigkeit von der Menge und der Gefährlichkeit des Stoffes, sollen alle auf dem Markt vorhandenen Stoffe in Etappen bis zum 31. Mai 2018 registriert werden.

Mehr zu uns unter: http://www.cfcs-consult.com


Projekt- und Finanzmanagement

Organisation – Koordination – Kommunikation – Verträge – Treuhanddienste / – konten

Neben zahlreichen technischen Aufgaben erfordern Registrierverfahren und ihre Vorbereitung auch oranisatorische Tätigkeiten wie Projekt- und Finanzmanagement. Bedarf besteht z. B. bei multidisziplinären Fragestellungen zur Koordination von Experten im Netzwerk, bei der Zusammenarbeit zwischen Firmen und externen Dienstleistern, beim firmeninternen Zusammenwirken von verschiedenen Fachabteilungen und ganz besonders bei Kooperationsprojekten zwischen verschiedenen Firmen.

In jüngster Zeit hat vor allen Dingen REACH gezeigt, wie vielschichtig und relevant Koordinations- und Kommunikationstätigkeiten sind, besonders im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Firmen. Diese Erfahrungen helfen bei den kommenden REACH-Terminen 2013 und 2018 und können ebenfalls auf andere regulatorische Projekte extrapoliert werden, z. B. auf Zulassungsverfahren für Biozide oder Tierarzneimittel. Wie für alle Disziplinen, die zum Erfolg von Registrierverfahren beitragen, ist der Einsatz von Experten mit entsprechender Sachkenntnis auch für das Projekt- und Finanzmanagement von grundlegender Bedeutung.


Nähere Informationen zum Thema: http://www.cfcs-consult.de/konsortial-finanzmanagement

Risikoanalyse

Es gibt zahlreiche, computergestützte Methoden, um verschiedene "Risiken" zu bewerten bzw. fundierte Grundlagen zu schaffen, um in ungewissen oder risikobehafteten Situationen Entscheidungen treffen zu können. Eine zentrale Bedeutung spielt hierbei die Modellierung mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen, bei denen das Risiko statistisch abgesichert wird. Beispiele zahlreicher Einsatzgebiete dieser Risikomodellierung reichen von einfachen Kostenprognosen oder Rückstellungsberechnungen (z. B. gemäß IFRS/IAS37) bis hin zu komplexen Berechnungen wie sie z. B. für sozio-ökonomische Analysen (SEA) im Rahmen von Zulassungsanträgen gemäß REACH notwendig sein können. Darüber hinaus können wir Sie in diesem Kontext u. a. auch bei der Entscheidungsfindung zur Markteinführung neuer Produkte unterstützen.

Mehr Informationen unter: http://www.cfcs-risikoanalyse.com


Einstufung und Meldung gemäß GHS / CLP

Was muss gemeldet werden?

  • Identität des Anmelders
  • Identität des Stoffes
  • Einstufung des Stoffes ggfs. mit Kennzeichnungselementen

Dabei gilt es, die Einstufung und Kennzeichnung bevorzugt harmonisierend anhand der vorliegenden Daten als Selbsteinstufung durchzuführen. Die Anmeldefristen für:

  • Stoffe, die bis zum 1. Dezember 2010 auf den Markt sind oder kommen: 3. Januar 2011 (gemäß der Richtlinie 67/548/EWG (Stoff-RL)
  • Stoffe, die nach dem 1. Dezember 2010 auf den Markt sind oder kommen: innerhalb eines Monats

Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitungen bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015, nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen. Die Bestimmungen der Stoff-RL und der Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.


Mehr dazu unter: http://www.cfcs-consult.de/einstufungsverzeichnis

Zulassung von Bioziden und Biozidprodukten

Was ist das Biozid-Verfahren? Im Biozid-Verfahren steht neben der Aufnahme einzelner Biozid-Wirkstoffe in die Anhänge der Richtlinie 98/8/EG – die Zulassung von Biozid-Produkten im Mittelpunkt. Dabei baut das Produktzulassungsverfahren auf dem vorausgegangenen Wirkstoffverfahren auf. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Zulassung eines Biozid-Produktes ist, dass die enthaltenen Biozid-Wirkstoffe in die Anhänge der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen sind.

Was bedeutet das Produktzulassungsverfahren? Beim Produktzulassungsverfahren bewertet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), als Zulasssungsstelle und Fachbehörde, in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesbehörden die für Mensch und Umwelt von einem Produkt ausgehenden Risiken und dessen spezifische Wirksamkeit. Sie trifft daraufhin die Entscheidung über Zulassung, Nichtzulassung oder Zulassung unter Auflagen. Auch hier sind vom Antragsteller für das individuelle Biozid-Produkt erstellte Antragsunterlagen Grundlage der Bewertung.

Biozid-Produkte mit Neuwirkstoffen müssen vor dem ersten Inverkehr-bringen über eine Zulassung verfügen. Biozid-Produkte mit Altwirkstoffen können Übergangsfristen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein.

Zulassungen für Biozid-Produkte gelten für maximal 10 Jahre und müssen anschließend verlängert werden. Eine in Deutschland erteilte Zulassung besitzt national Gültigkeit. Möchten Sie ein bereits zugelassenes Biozid-Produkt in weiteren EU-Staaten vermarkten, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, um die Zulasssung zu erlangen. Hierfür ist ein Antrag auf eine gegenseitige Anerkennung ausreichend, in dem Sie auf die Erstzulassung verweisen und ein deutlich reduziertes Datenpaket vorlegen müssen.


Weitere Informationen dazu unter: http://www.cfcs-consult.de/biozide

Zulassung von Tierarzneimittel

Vor dem Inverkehrbringen eines Tierarzneimittels ist eine behördliche Genehmigung in Form einer nationalen Zulassung oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission einzuholen. Der Zulassung liegt ein Verfahren zugrunde, in dem Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel geprüft werden. Tierarzneimittel können durch folgende Verfahren zugelassen werden:

  • nationales Verfahren
  • Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MR-Verfahren)
  • dezentralisiertes Verfahren
  • zentralisiertes Verfahren

Die zuständigen, nationalen Behörden für die Zulassung von Tierarzneimitteln in Deutschland sind das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

Bestimmte Tierarzneimittel, die dem Anhang der europäischen Verordnung (EG)Nr. 726/2004 unterliegen, können nur von der Europäischen Kommission zugelassen werden.

Details finden Sie unter: http://www.cfcs-consult.de/zulassung-von-tierarzneimitteln


Schulungen / Seminare / Vorträge

Als langjähriger und kompetenter Seminaranbieter können Sie durch uns nur profitieren. Wir bieten professionelle und qualifizierte Schulungen an.

Unsere Schulungen zeichnen sich aus durch:

  • praxisbezogene Übungen
  • analytische Systembetrachtung
  • intensivers und professionelles Coaching
  • lösungsorientiertes Denken
  • Fokusierung auf Ihre BedürfnisseWi
  • Vermittlung zukunftsweisender Tendenzen
  • massgeschneiderte Veranstaltungsformen

Mehr dazu unter: http://www.cfcs-consult.de/schulungen


Bildungsscheck NRW

Wir akzeptieren Bildungsschecks der Landesregierung NRW. Sie zahlen lediglich 50 % der Schulungskosten. Nähere Informationen finden Sie auf der NRW-Seite: http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php


INHOUSE-Seminare

  • Schulungen nach Ihren Vorstellungen
  • individuell
  • effizient
  • zeit- und kostensparend

Nutzen Sie unser Expertenwissen und unser Know-how als Seminaranbieter für Ihre Inhouse-Schulungen.


KONTAKT

CFCS-Consult GmbH

Essen - Tübingen

Alfredstraße 68 - 72 (Ecke: Haumannplatz 2)

45130 Essen

Telefon: +49 (201) 79870 - 191

Fax: +49 (201) 79870 - 386

Email: info@cfcs-consult.com

http://www.cfcs-consult.com

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