Unternehmens-Wiki
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CFCS-Consult GmbH
CFCS Logo
Rechtsform GmbH
Gründung 01. Juni 2007
Sitz Essen, Deutschland
Leitung

Dr. Felix Endres
Dr. Barbara Lohmann

Branche Beratung / Dienstleistung für die
Chemische Industrie, Hersteller,
Importeure und Anwender
Produkte

Beratungen, Schulungen, INHOUSE-Seminare, Erstellung von Dossiers

Website

www.cfcs-consult.com


Die CFCS-Consult GmbH mit Sitz in Essen ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für die Chemieindustrie: Hersteller, Importeuer und Anwender von Chemikalien. Wir bieten Schulungen zu: REACH, IUCLID5, Exposition, Ecetoc TRA, etc. an. Zu unseren Kunden zählen namenhafte Chemiekonzerne aus dem In- und Ausland.


Hintergrund

Das Unternehmen wurde am 01. Juni 2007 als CFCS-Consult GmbH mit Sitz in Essen gegründet. Die Firmengründer waren zuvor mehr als 15 Jahre im Beratergremium für Altstoffe (BUA) im Rahmen des nationalen Altstoffprogramms tätig. Hierbei erstellten Sie u. a. Gutachten für das EU-Altstoffprogramm und das OECD HPV ICCA-Programm.

Die Anforderung an die Industrie in puncto Chemikaliensicherheit und Umweltschutz werden seit Jahren komplexer. Die Einführung der neuen EU-Chemikalienverordnung (REACH) zum 01. Juni 2007 ist ein wichtiger Schritt zu einer einheitlichen Neuregelung auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit. CFCS-Consult GmbH besteht aus qualifizierten Mitarbeitern aus den Bereichen: Toxikologie, Chemie, Ökotoxikologie, Biologie und Umweltchemie.


Geschäftsfelder

  • REACH - Dienstleistungen
  • Stoff-/Rohstoffbewertungen
  • Projekt- und Finanzmanagement
  • Risikomodellierung (Monte-Carlo-Simulation)
  • Einstufung und Meldung gemäß GHS / CLP
  • Zulassung von Bioziden und Biozidprodukten
  • Arzneimittelzulassung und Zulassung von Tierarzneimitteln
  • Schulungs- und Seminaranbieter (akzeptieren Bildungsschecks von NRW)
  • INHOUSE-Schulungen in Firmen, Instituten


Projekt- und Finanzmanagement

Organisation – Koordination – Kommunikation – Verträge – Treuhanddienste / – konten

Neben zahlreichen technischen Aufgaben erfordern Registrierverfahren und ihre Vorbereitung auch oranisatorische Tätigkeiten wie Projekt- und Finanzmanagement. Bedarf besteht z. B. bei multidisziplinären Fragestellungen zur Koordination von Experten im Netzwerk, bei der Zusammenarbeit zwischen Firmen und externen Dienstleistern, beim firmeninternen Zusammenwirken von verschiedenen Fachabteilungen und ganz besonders bei Kooperationsprojekten zwischen verschiedenen Firmen.

In jüngster Zeit hat vor allen Dingen REACH gezeigt, wie vielschichtig und relevant Koordinations- und Kommunikationstätigkeiten sind, besonders im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Firmen. Diese Erfahrungen helfen bei den kommenden REACH-Terminen 2013 und 2018 und können ebenfalls auf andere regulatorische Projekte extrapoliert werden, z. B. auf Zulassungsverfahren für Biozide oder Tierarzneimittel. Wie für alle Disziplinen,...mehr unter: http://www.cfcs-consult.de/konsortial-finanzmanagement


Risikoanalyse

Es gibt zahlreiche, computergestützte Methoden, um verschiedene "Risiken" zu bewerten bzw. fundierte Grundlagen zu schaffen, um in ungewissen oder risikobehafteten Situationen Entscheidungen treffen zu können. Eine zentrale Bedeutung spielt hierbei die Modellierung mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen, bei denen das Risiko statistisch abgesichert wird. Beispiele zahlreicher Einsatzgebiete dieser Risikomodellierung reichen von einfachen Kostenprognosen oder Rückstellungsberechnungen (z. B. gemäß IFRS/IAS37) bis hin zu komplexen Berechnungen wie sie z. B. für sozio-ökonomische Analysen (SEA) im Rahmen von Zulassungsanträgen gemäß REACH notwendig sein können. Darüber hinaus können wir Sie in diesem Kontext u. a. auch bei der Entscheidungsfindung zur Markteinführung neuer Produkte unterstützen. Details unter: http://www.cfcs-consult.de/risikoanalyse


Einstufung und Meldung gemäß GHS / CLP

Was muss gemeldet werden?

  • Identität des Anmelders
  • Identität des Stoffes
  • Einstufung des Stoffes ggfs. mit Kennzeichnungselementen

Dabei gilt es, die Einstufung und Kennzeichnung bevorzugt harmonisierend anhand der vorliegenden Daten als Selbsteinstufung durchzuführen. Die Anmeldefristen für:

  • Stoffe, die bis zum 1. Dezember 2010 auf den Markt sind oder kommen: 3. Januar 2011 (gemäß der Richtlinie 67/548/EWG (Stoff-RL)
  • Stoffe, die nach dem 1. Dezember 2010 auf den Markt sind oder kommen: innerhalb eines Monats

Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitungen bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015, nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen. Die Bestimmungen der Stoff-RL und der Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.

Mehr dazu unter: http://www.cfcs-consult.de/einstufungsverzeichnis


Zulassung von Bioziden und Biozidprodukten

Was ist das Biozid-Verfahren? Im Biozid-Verfahren steht neben der Aufnahme einzelner Biozid-Wirkstoffe in die Anhänge der Richtlinie 98/8/EG – die Zulassung von Biozid-Produkten im Mittelpunkt. Dabei baut das Produktzulassungsverfahren auf dem vorausgegangenen Wirkstoffverfahren auf. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Zulassung eines Biozid-Produktes ist, dass die enthaltenen Biozid-Wirkstoffe in die Anhänge der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen sind.

Was bedeutet das Produktzulassungsverfahren? Beim Produktzulassungsverfahren bewertet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), als Zulasssungsstelle und Fachbehörde, in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesbehörden die für Mensch und Umwelt von einem Produkt ausgehenden Risiken und dessen spezifische Wirksamkeit. Sie trifft daraufhin die Entscheidung über Zulassung, Nichtzulassung oder Zulassung unter Auflagen. Auch hier sind vom Antragsteller für das individuelle Biozid-Produkt erstellte Antragsunterlagen Grundlage der Bewertung.

Biozid-Produkte und was Sie noch dazu wissen sollten: http://www.cfcs-consult.de/biozide


Zulassung von Tierarzneimittel

Vor dem Inverkehrbringen eines Tierarzneimittels ist eine behördliche Genehmigung in Form einer nationalen Zulassung oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission einzuholen. Der Zulassung liegt ein Verfahren zugrunde, in dem Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel geprüft werden. Tierarzneimittel können durch folgende Verfahren zugelassen werden:

  • nationales Verfahren
  • Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MR-Verfahren)
  • dezentralisiertes Verfahren
  • zentralisiertes Verfahren

Bestimmte Tierarzneimittel, die dem Anhang der europäischen Verordnung (EG)Nr. 726/2004 unterliegen, können nur von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Weitere Infos unter: http://www.cfcs-consult.de/zulassung-von-tierarzneimitteln


Schulungen / Seminare

Als langjähriger und kompetenter Seminaranbieter können Sie durch uns nur profitieren. Wir bieten professionelle und qualifizierte Schulungen an.

Unsere Schulungsthemem:

  • Chesar I DU - Einführung in das Chesar Tool für nachgeschaltete Anwender
  • Chesar I REG - Einführung in das Chesar Tool für Hersteller und Importeure
  • Chesar II (Vertiefungskurs)
  • ECETOC TRA Worker Tool 2010 (v2.0)
  • Kombi I - Einführung in das ECETOC TRA Worker Tool und Chesar I
  • Kombi II - Einführung in das ECETOC TRA Worker Tool und Chesar I + II
  • IUCLID 5 - Schritt für Schritt
  • REACH für nachgeschaltete Anwender (Vortragsseminar)
  • REACH im Detail für Registranten (Vortragsseminar)

Inhouse-Schulungen möglich, bitte anfragen.

[Aktuelle Schulungstermine 2012 [1]]


KONTAKT

CFCS-Consult GmbH

Essen - Tübingen

Alfredstraße 68 - 72

45130 Essen

Telefon: +49 (201) 79870 - 191

Fax: +49 (201) 79870 - 386

info@cfcs-consult.com

http://www.cfcs-consult.com

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